Neuverkorken: gut für den Wein oder Freibrief für Fälscher?
Das aktuelle Weinthema
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Mit der konzentrierten Sorgfalt, die Friseurlehrlinge beim übungshalben Rasieren eines Luftballons walten lassen, zog Robert Revelle den alterschwachen, porös gewordenen und bereits zum Zerbröseln neigenden Korken aus der Flasche 1953 Lafite-Rothschild. Dann träufelte er ein bißchen was von diesem wunderbar zarten Wein, dem feinsten des Jahrgangs, in ein Glas, roch daran, nickte befriedigt, goß die Mini-Probe retour – gab ein Tröpfchen schweflige Säure hinzu, füllte den Schwund aus einer anderen, vorsorglich geöffneten 1953er-Bouteille auf und verschloß die Flasche mit einem neuen Korken, auf dem stand: „Rebouchage fait par le Maitre de Chai du Chateau en 1989.“
Ruckzuck war der Prozeß des Neuverkorkens erledigt, so routiniert und zügig, daß der Sauerstoff keine Chance hatte, oxidativ tätig zu werden. Zusätzlich wurde die Verkorkung via kleines Rückenetikett dokumentiert und der gebrechlich gewordene Altkorken in einem Plastiksäckchen am Flaschenhals befestigt. Nach gleichem Prinzip werden hochwertige alte Weine auf den Chateaux neu verkorkt, wobei man bestrebt ist, den Wein so original wie möglich zu belassen.
Das Neuverkorken von Flaschen, deren Inhalt ins Alter gekommen ist, aber immer noch Genuß verheißt, ist selbstverständliche weinkulturelle Praxis. Sie wird im Bordelais ebenso gepflegt wie im Rheingau, wo beispielsweise im Staatsweingut besonders alte und rare Gewächse, von denen nicht mehr genügend vorhanden sind, um eine Flasche fürs Auffüllen der anderen zu opfern, der Schwund durch geschmacksneutrale Glasperlen ausgeglichen wird (eine Perle verdrängt cirka 15 Milliliter Flüssigkeit). Ungefähr alle 25 bis 3o Jahre, so lautet ein Erfahrungswert, wird neu verkorkt.
Der Austausch der Stoppel erfüllt einen Doppeleffekt: Zum einen wird die als Folge des unelastischer und somit durchlässiger werdenden Korkens entstandene Luftkammer durch die Zugabe von Wein, der korrekterweise einer derselben Lage und desselben Jahrgangs sein soll, egalisiert. Des weiteren soll der neuwertige Korken den Wein fürs nächste Vierteljahrhundert vor schnöder Verdunstung bewahren, zumindest so gut wie möglich schützen. Bekanntlich ist Sauerstoff ein Erbfeind des Weins, den er, schleichend anfangs, dann forciert, oxidieren läßt. Und oxidierter Wein ist passé, selbst durch die Vermählung mit jüngerem, kraftstrotzendem Wein nicht mehr reparabel.
In der Vergangenheit war das Neuverkorken, englisch Rekorking genannt, ein prinzipiell unbeanstandetes, von nicht wenigen Trinkern gar nicht wahrgenommenes Verfahren. Wohl gab und gibt es Kritiker, die sich gegen diese Form der Lebensverlängerung aussprechen. Ihre Ablehnung begründen sie u.a. damit, daß es sich letztlich um eine künstlich eingeleitete Auffrischung handle, man den Wein jedoch sich selbst, also seinem natürlichen Potential überlassen solle. Außerdem eröffne das Neuverkorken auch die Möglichkeit von Manipulationen am Wein bis hin zur Fälschung. Tatsächlich sind in den letzten fünfzehn Jahren – parallel zu den explosiv gestiegenen Preisen für Raritäten – zunehmend Flaschen mit Ehrfurcht auslösendem Etikett à la Pétrus 1961, 1945 Mouton-Rohtschild oder 1947 Cheval-Blanc, alle Magnum, entdeckt worden, die mehr oder weniger geschickt gefälschten Wein enthielten. Die Bouteillen waren neu verkorkt, aber ohne Hinweis auf den Akt oder gar die Quelle.
In jeder Neuverkorkung steckt naturgemäß ein Schlüssel zur Manipulation, egal, ob man dies am Ende mit „Verbesserung“ oder „Verfälschung“ bezeichnet, wobei Verfälschung nicht den kriminellen Tatbestand der Fälschung erfüllt. Wer aus einer Flasche den Stoppel herauszieht und danach einen neuen Korken hineindrückt, hat in der Zwischenzeit jede Möglichkeit, den Wein anzureichern, um es gnädig zu formulieren. Von einem angelsächsischen Handelshaus wird erzählt, es kaufe namhafte Weine mit schlechter Füllhöhe wie Low shoulder und drunter billig auf, fülle kraftvollen Wein junger Provenienz hinzu, möglicherweise auch irgendwelche Aroma-Essenzen, und bringe die Mixturen unter echtem Etikett auf den Markt. Auch Grotesken wie jene sind vorgekommen, daß in einer vom renommierten Pariser Haus Nicolas neu verkorkten Flasche 1945er Gruaud-Larose der Stoppel den Stempel von Talbot aufwies - klar ein Versehen.
Zur weltweit publizierten Affäre geriet das Neuverkorken kürzlich durch einen belgischen Händler, der je 360 Flaschen Chateau Margaux sowie Lafite-Rothschild des kultigen und entsprechend kostbaren Jahrgangs 1900 zum Verkauf angeboten hatte. Die 1900er beider Güter können noch Genuß vermitteln, allerdings hatte diese spezielle belgische Abfüllung den krassen Nachteil, daß die Flaschen während der Rekonditionierung mit Weinen des Jahrgangs 1995 aufgefüllt worden waren. Überdies wurde bekannt, daß die Flaschen vor der Neuverkorkung erheblichen Schwund aufgewiesen haben – und fraglich ist, ob es sich von Haus aus überhaupt um 1900er Margaux & Lafite handelt. Zu seiner Rechtfertigung behauptet der Schummler, die „Verjüngung“ derartiger Raritäten sei in den Kellern der Chateaux wie bei Händlern gängige Praxis, auch und gerade im Bordelais.
Abgesehen davon, daß es ein Unterschied ist, ob Schwund ausgeglichen oder ein Kultwein massiv bis komplett gefälscht wird, hat die durch Khaled Rouabah – so der Name des Händlers – ausgelöste Aufregung die internationale Presse flugs von einem „Skandal“ sprechen lassen. Nun, skandalös ist nur die Chuzpe des Händlers. Zwar ist überhaupt nicht auszuschließen, daß ältere Kreszenzen beim Umkorkungsvorgang auch mit jüngerem Wein der gleichen Lage aufgefrischt werden. Der Kellermeister wird freilich besorgt sein, daß es sich um einen Jahrgang von vergleichbarer Güte und ähnlichem Charakter handelt.
Bei sehr alten Methusalems kann mangels Masse gar nicht anders verfahren werden. So ist ein 1811er Lafitte aus dem Besitz von Hardy Rodenstock im Juni 1987 von Revelle auf dem Chateau und erst nach ausdrücklicher Freigabe durch Eric de Rothschild neu verkorkt worden. Zum Auffüllen ist eine kleine Dosis 1896er Lafite verwendet worden. Der Wein in der kuriose 1,94 Liter fassenden Tappit-Hen-Flasche – üblicherweise entsprach dieses altmodische Format dem Inhalt von eineinhalb bis drei Normalflaschen – ist 1994 am 30.April 1994 im Hamburger „Le Canard“ getrunken worden: ziegelrote Farbe mit Hauch Orange, zart nuancierte Aromatik nach Rosen, Tabak und Pflaume nebst einer diskreten Note von Champignons und einer köstlichen, an Karamel, Malz sowie Kakao erinnernden Süße.
Bei allen Unwägbarkeiten und Risiken gehören würdig gereifte Kreszenzen zum genußvollsten Vergnügen. Sie sind das edelste an Trinkkultur. Nur großen Altweinen ist diese wunderbare Vielschichtigkeit zu eigen, diese mit Worten nicht zu beschreibende ätherische Finesse, dieser erotische Hauch von Süße, den kein junger Wein hat. Voraussetzung für ungetrübten Genuß ist freilich, daß man mehr noch als je zuvor beim Kauf auf die Herkunft achtet – und dies insbesondere, wenn die Flasche nicht mehr originalverkorkt ist, die Kapsel neu wirkt oder andere Indizien an der Echtheit Zweifel wecken. Ob man exklusiv nur originalverkorkte Weine goutiert oder im Neuverkorken eine positive Maßnahme zur Lebensverlängerung eines Weins sieht, das ist und bleibt individuelle Ansichtssache. |
| Quelle: August F. Winkler |
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