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Um einen höheren Alkoholgehalt beim Wein zu erzielen, wird vor der Gärung dem, Most oftmals Zucker hinzugefügt. In Deutschland ist die ANreicherung gestzliche geregelt. In einigen europäischen Ländern, wie z.B. Italien, ist das Anreichern mit Zucker untersagt, jedoch ist die Ergänzung mit Traubenmostkonzentrationen gestattet..
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